Aktuelle Termine
Schul-ABC
Abklärungen
Sämtliche Abklärungen der Fachstelle für Schulpsychologie und Logopädie (SPL) erfolgen nur nach Rücksprache mit den Eltern. Diese Abklärungen sind für die Eltern kostenlos. Die abklärende Person informiert Eltern und Schule nach der Abklärung in der Regel gemeinsam an einem runden Tisch. Eine Abklärung kann in Ausnahmefällen auch gegen den Willen der Eltern von der Behörde angeordnet werden.
Abklärungen beim Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst (KJPD) können nur von den Eltern selber beantragt werden. Die entstehenden Kosten werden über die Krankenkasse abgegolten. Der KJPD informiert die Schule in dem Rahmen, welcher ihm von den Eltern gegeben wird.
Die Logopädin klärt Kinder auf Ersuchen der Lehrperson oder der Eltern ab. Im Kindergarten findet ein Reihenuntersuch statt. Die Eltern werden über das Ergebnis und eine allfällige Therapie schriftlich informiert.
Absenzen
Ein Schulkind, das krankheitsbedingt dem Unterricht fernbleiben muss, ist vor Schulbeginn beim Sekretariat (derzeit Frau Bärbel Kretz) unter der Nummer 052 376 34 82 abzumelden.
Ein Kindergartenkind, das krankheitsbedingt dem Unterricht fernbleiben muss, ist möglichst vor 08:05 Uhr bei der Kindergartenlehrperson abzumelden. Kindergarten Glückskäfer: 052 376 35 21 oder Kindergarten Sunnestube: 052 376 35 22.
Eltern von Schulbuskindern melden ihr Kind ebenfalls beim Sekretariat von Schulbusfahren ab.
Erscheint ein Kind nicht in der Schule, wird die Lehrperson ca. 15 Minuten nach Schulbeginn die Eltern kontaktieren. Arztbesuche, die nicht ausserhalb der Schulzeit organisiert werden können (z.B. Termin beim Kieferorthopäden) und weitere vorhersehbare Absenzen eines Kindes, sind der betreffenden Lehrperson frühzeitig zu melden.
Adressänderungen
Eine Adressänderung ist der Schulleitung und der Lehrperson frühzeitig zu melden. Die Eltern werden gebeten, auch Änderungen ihrer Telefonanschlüsse umgehend zu melden.
Aufgabenhilfe
Die Schulgemeinde bietet gegen Entschädigung eine Aufgabenhilfe an. Bei der Klassenlehrperson kann ein entsprechendes →Anmeldeformular bezogen werden.
Aufnahmeprüfung / Übertritt Sekundarschule
Ausfälle
Vorhersehbare Schulausfälle werden frühzeitig bekannt gegeben. Ohne vorherige schriftliche oder telefonische Ankündigung werden keine Kinder vorzeitig aus der Schule entlassen. → Absenzen
Ausflüge
Ausflüge gelten als Schulzeit. Sollte ein Ausflug für eine Klasse ausnahmsweise einen schulfreien Nachmittag tangieren, besteht kein Recht auf Kompensation. →Exkursionen →Schulreisen
Auskünfte
Bei Unklarheiten sind Auskünfte direkt bei der Lehrperson einzuholen. Elterngespräche können nur nach Voranmeldung stattfinden.
Besuchstage
Beurteilung
Jedes Kind wird durch die Klassenlehrperson in den Bereichen Sozial-, Sach- und Selbst- Kompetenz beurteilt. Diese Kompetenzen werden in den Elterngesprächen jeweils gemeinsam besprochen und bei Bedarf entsprechende Massnahmen eingeleitet. Ein Standortgespräch pro Jahr wird durchgeführt. Zu Ende des Semesters wird ein Zeugnis abgegeben.
- Kindergarten: Besuchsbestätigung
- 1. und 2. Klasse: Beurteilungsbogen mit Kreuzen
- 3. bis 6. Klasse: Zeugnis mit Noten
Bibliothek
Jede Klasse besucht regelmässig die Schulbibliothek. Die Bücher sind sorgfältig zu behandeln und müssen termingerecht zurückgebracht werden. Für Verlust und/oder Beschädigung haften die Eltern.
Blockzeiten
Blockzeiten sind seit dem Schuljahr 2012/2013 eingeführt.
- Mittwochnachmittag frei
- Donnerstagnachmittag nach Möglichkeit frei
Computer
Computer werden im Unterricht individuell eingesetzt.
Datenschutz
Sämtliche Lehrpersonen sind strikte an das Amtsgeheimnis gebunden. Wichtige Informationen werden auf dem Schülerlaufbahnblatt festgehalten. Dieses wird an die nächste Klassenlehrperson weitergegeben.
Diebstahl
Sämtliche Diebstähle sind sofort der Klassenlehrperson zu melden. Die Schule behält sich vor Diebstähle bei der Polizei zu melden.
Dispensen
Für eine Unterrichtsdispens des Kindes stellen die Eltern vorgängig ein Gesuch an die Schulleitung. →Absenzen
Duschen
Die Schule empfiehlt das Duschen nach dem Sportunterricht.
Elternabende
Jede Lehrperson veranstaltet pro Schuljahr mindestens einen Elternabend, welcher in der Regel am Anfang des Schuljahres stattfindet.
Elternbeiträge
Die Eltern müssen sich an den Kosten für das Klassenlager der Mittelstufe sowie für allfällige Hausaufgabenhilfe beteiligen. Für Schulanlässe werden nur in Ausnahmefällen Elternbeiträge eingezogen.
Elterngespräche
Es findet mindestens ein Elterngespräch pro Jahr statt. Die Schülerinnen und Schüler sind bei den Gesprächen dabei. Es können sinnvolle Ausnahmen gemacht werden. Falls ein Protokoll erstellt wird, unterschreiben beide Parteien.
Exkursionen
Exkursionen können bei Bedarf durchgeführt werden (max. 2 pro Schuljahr). →Schulreisen
Fahrdienst / Transporte
Die Kindergartenkinder und die Erstklässler von Lustdorf und Dingenhart werden mit dem Schulbus transportiert. Wenn für eine Klasse oder einen Anlass Fahrdienste nötig sind, wird dieser frühzeitig durch die Lehrpersonen koordiniert.
Ferienkalender
Der Ferienkalender der folgenden Jahre wird auf jeder Einladung für die Schulgemeinde- versammlung publiziert (bitte aufbewahren). Der Ferienkalender entspricht demjenigen der Sekundarschulgemeinde Halingen. Ein vorzeitiger Ferienantritt oder eine Ferienverlängerung ist gesetzlich nicht erlaubt. →Dispensen →Absenzen. In begründeten Ausnahmefällen kann bei der Schulleitung/Behörde ein Gesuch eingereicht werden.
Finanzen
Finken
Jedes Kind muss von zu Hause Finken mitbringen, die im Schulzimmer getragen werden müssen
Flötenunterricht
Der Flötenunterricht wird im Schulhaus von der Jugendmusikschule Frauenfeld angeboten. Im Mai erhalten die Kinder der 1. Klasse die nötigen Unterlagen. Weitere Infos unter www.jmf.ch. Die Schule leistet einen finanziellen Beitrag an die Musikschule.
Förderunterricht
Förderunterricht wird gemäss den kantonalen Bestimmungen angeboten. Dieser erfolgt in Absprache mit der Klassenlehrperson, der Therapeutin und den Eltern. Bei Bedarf wird der schulpsychologische Dienst (SPD) beigezogen.
Fülli
In der 3. Klasse wird ein Schulfülli abgegeben. Bei Verlust oder Beschädigung muss er durch die Eltern ersetzt werden.
Fundgegenstände
Gefundene Sachen werden vom Hauswart verwaltet. In der blauen Tonne im Untergeschoss befinden sich liegen gelassene Schuhe und Kleider. Machen Sie Ihr Kind auf diese Suchmöglichkeiten aufmerksam, oder werfen Sie selber einen Blick auf die Fundgegenstände.
G (noch kein Beitrag)
Haftpflicht
Für Sach- und Personenschäden verursacht durch Kinder sind grundsätzlich die Eltern haftbar. Eine Privathaftpflicht ist daher sehr zu empfehlen. Für Schäden gegenüber Dritten aus dem Schulbetrieb haftet die Schule. Die Schulbehörde behält sich vor, die Haftung bei grobfahrlässigem Handeln abzulehnen.
Handarbeit
Hausaufgaben
Hausaufgaben ergänzen den Schulunterricht. Die gesetzten Abgabefristen sind einzuhalten. Bei Nichteinhalten sind Strafaufgaben möglich. Die Eltern sind für die Erledigung der Hausaufgaben mitverantwortlich
Hausordnung
Die Hausordnung wird den Kindern zu Beginn der Schulzeit mitgeteilt. Lehrpersonen und Hauswartsleute können bei Verstössen gegen die Hausordnung Strafen erteilen.
Hauswartspersonen
Die Weisungen der Hauswartspersonen sind zu befolgen.
Heilpädagogik
Hospitation
Jede Lehrperson hat pro Semester einen Tag zur Verfügung, um einen Hospitationsbesuch zu machen. Dieser Tag kann in der eigenen Schulgemeinde, auswärts oder für spezielle schulische Belange eingesetzt werden. Der Unterricht wird während dieser Zeit durch eine Springlehrperson erteilt. →Springerlehrperson
Inspektor / Inspektorin
Jokertage
Regelung Jokertage (01.08.2016): Schülerinnen und Schüler dürfen an zwei Kalendertagen ohne Begründung vom Unterricht fernbleiben. Jokertage müssen mindestens zwei Schultage im Voraus mit dem ausgefüllten und unterschriebenen Formular bei der Klassenlehrperson angemeldet werden. Der 1. Schultag in einem Schuljahr darf nicht als Jokertag bezogen werden. Das Fernbleiben eines halben Tages wird als ganzer Jokertag gezählt. Das Kumulieren und Übertragen von nicht genutzten Jokertagen ins kommende Schuljahr ist nicht möglich. Vorhersehbare Absenzen wie Teilnahme an familiären Fest - oder Traueranlässen werden wie bis anhin durch ein Gesuch beantragt und fallen wie Krankheit oder Unfall nicht unter das Reglement "Jokertage". Es ist Pflicht der Schülerinnen und Schüler den verpassten Unterrichtsstoff nachzuarbeiten. Verpasste Prüfungen werden nachgeschrieben.
Das Formular "Jokertage" kann auf der Homepage runtergeladen werden. →Absenzen
Klasseneinteilung
Die neuen Einteilungen werden gegen Ende des Schuljahres bekannt gegeben. Die Klasseneinteilung fällt in die Kompetenz der Schulbehörde/Schulleitung. Persönliche Wünsche können nicht berücksichtigt werden
Klasseninformationen
Die Klassenlehrpersonen bemühen sich, die anfallenden Informationen möglichst frühzeitig abzugeben. Die Kinder sind angehalten, die entsprechenden Zettel oder das Kontaktheft zu Hause abzugeben. Allgemeine Informationen erhalten die Eltern durch die Schulleitung.
Klassenlager
Während der Mittelstufenzeit findet ein Klassenlager währden der Unterrichtszeit statt. Die Hauptkosten trägt die Schule, die Eltern leisten einen Beitrag.
Kleider
Konferenzen
Die Teilnahme an den Stufenkonferenzen ist für die Lehrpersonen obligatorisch. Wenn die Tagungen während der Schulzeit stattfinden, werden die Kinder und die Eltern frühzeitig über den Schulausfall informiert.
Krankheit
Läuse
Informieren Sie bitte sofort die zuständige Lehrperson. Die Schule setzt sich anschliessend mit der «Laustante» in Verbindung, welche über weitere Massnahmen entscheidet. Routinemässig wird eine Kontrolle pro Jahr bei allen Kindern gemacht. Bei Bedarf findet diese öfters statt.
Logopädie
Bei Schwierigkeiten in der Aussprache liegt es in der Kompetenz der Lehrperson, die Logopädin beizuziehen. Wird eine Therapie als sinnvoll erachtet, werden die Eltern informiert und die Massnahmen mit ihnen besprochen.
Lückenloser Unterricht
Fällt eine Lehrperson aus, übernimmt eine andere Lehrperson den Unterricht. Für kurzzeitige Stellvertretungen stehen Springerlehrpersonen zur Verfügung. Längerfristige Stellvertretungen werden von Vikaren/Vikarinnen übernommen. →Springerlehrperson
Malschürze
Jedes Kind benötigt für die Werk- und Malerarbeiten ein altes Hemd, welches die Kleidung gut schützt.
Medikamente
Wenn ein Kind Medikamente benötigt (Allergien etc.) sollte dies die zuständige Lehrperson unbedingt von Anfang an wissen!
Musikschule
Nachhilfeunterricht
Der Nachhilfeunterricht ist von den Eltern zu organisieren und auch zu finanzieren. Der Nachhilfeunterricht ist nicht zu verwechseln mit dem Förderunterricht oder der Hausaufgabenhilfe.
Natel
Während der Schulzeit sind mobile Geräte weder sicht- noch hörbar. Falls es für den Unterricht sinnvoll ist, können mobile Geräte, unter Anleitung der Lehrperson, genutzt werden. Bei Nichtbefolgen wird das Natel während des Unterrichtes eingezogen.
Oberstufe
Papiersammlung
Einmal jährlich sammeln die 5./6. Klassen in der Gemeinde das Altpapier. Sie erhalten dafür einen Betrag, der in die Klassenkassen fliesst.
Pausenaufsicht
Jeden Tag halten zwei Lehrperson Pausenaufsicht. Die Kinder können sich an diese Personen wenden, wenn Probleme auftauchen.
Pausenzeit
Die Pause der Primarschule dauert von 09.45-10.15 Uhr. Die Eltern werden gebeten den Kindern einen gesunden Znüni mitzugeben.
Pünktlichkeit
Die Eltern sind verantwortlich für den pünktlichen und regelmässigen Schulbesuch ihrer Kinder. Wenn ein Kind eine Viertelstunde nach Schulbeginn nicht im Schulzimmer erscheint, setzt sich die Lehrperson sofort mit dem Elternhaus in Verbindung.
Q (noch kein Beitrag)
Religion
Der Religionsunterricht wird von den jeweiligen Landeskirchen erteilt und in Zusammenarbeit mit der Schule organisiert
Repetitionen
Repetitionen werden angeordnet, wenn zu erwarten ist, dass mit ihnen Leistungsprobleme oder Rückstände in der persönlichen Entwicklung langfristig beseitigt werden (§40 Verordnung des Regierungsrates über die Volksschule). Ein Beizug des Schulpsychologischen Dienstes (SPB) wird in diesem Fall sehr empfohlen. Die Schulleitung kann eine Repetition verfügen. Dies geschieht auf Grund eines entsprechenden Antrages der Lehrperson, der Eltern und/oder des Schulpsychologischen Dienstes. Die Verfügung kann innert 20 Tagen bei der Schulbehörde angefochten werden.
Rollbretter / Rollerskates / Rollschuhe / Kickboards
Diese und andere fahrbare Spielgeräte sind auf dem Schulweg nicht erwünscht.
Sachbeschädigungen
Wenn ein Kind einen Schaden verursacht, ist dieser der Lehrperson oder dem Hauswart zu melden. Bei eigenem Verschulden haften die Eltern bzw. ihre Haftpflichtversicherung für den entstandenen Schaden.
Sammeln
Die Mittelstufen sammeln jährlich für diverse Institutionen (Pro Juventute, Swiss Aid, Pro Patria, blaues Kreuz). Sie bessern damit ihre Klassenkassen auf.
Schnuppertage
Kurz vor Ende des Schuljahres besuchen die Kinder gemeinsam ihre zukünftige Lehrperson. Die Schulkinder bekommen die nötigen Informationen von ihrer Klassenlehrperson. Der Schnuppertag der Kindergartenkinder wird analog der Schule festgelegt und den Eltern schriftlich mitgeteilt.
Schulanlässe
→Schulveranstaltungen
Schularzt
Der Schularzt untersucht sämtliche Kinder im zweiten Kindergartenjahr und in der fünften Klasse. Vor jedem Untersuch sammelt die Klassenlehrperson die Impfkarten ein und übergibt diese dem Arzt. Dieser prüft den Impfschutz jedes Kindes und macht die Eltern auf die nötigen Impfungen aufmerksam. Für die Durchführung der Impfungen sind die Eltern verantwortlich.
Schulaufsicht
Die Schulaufsicht (Inspektor) fördert und unterstützt die Schulen in Fragen der Qualitätssicherung und -entwicklung.
Schulausfälle
Schulbesuche
Besuchstage finden in regelmässigen Abständen statt. Interessierte sind jederzeit willkommen. Erziehungsberechtigte haben das Recht zu Unterrichtsbesuchen. Diese müssen mit der Lehrperson abgesprochen werden. Die Lehrperson steht bei einem Schulbesuch nur nach vorgängiger Absprache für ein anschliessendes Gespräch zur Verfügung.
Schulbus
Schuleintritt
Mit dem Eintritt in den Kindergarten beginnt die Schulpflicht. Kinder, die bis zum 31. Juli das vierte Altersjahr vollendet haben, werden auf Beginn des neuen Schuljahres schulpflichtig. Möchten die Eltern ihr Kind noch nicht einschulen, teilen sie dies vorgängig der Schulbehörde mit.
Schulfrei
Der Klausmarktmontag ist schulfrei. Die Lehrpersonen nutzen diesen Tag für eine gemeinsame Weiterbildung.
Schulische Heilpädagogik
Die Schulgemeinde Thundorf verfügt über ein bewilligtes Pensum Heilpädagogik. Die Heilpädagogin betreut nach Möglichkeit jede Klasse bezüglich Fördermassnahmen.
Schulleitung
Der Schulleitung obliegt die operative Führung der Schule. Sie ist Kontaktperson in schulischen Fragen.
Schulmaterial / -verlust
Jedes Kind erhält Schulmaterial zum Gebrauch oder als Eigentum. Verlorenes oder beschädigtes Material muss auf eigene Rechnung ersetzt werden.
Schulpsychologie und Schulberatung (SPB)
Jeder Schulgemeinde wird vom SPB ein Schulpsychologe bzw. eine Schulpsychologin zugeteilt. Er/sie ist für die erforderlichen Abklärungen und Anträge an die Schulbehörde/Schulleitung zuständig und vermittelt pädagogische, psychologische, heilpädagogische und ärztliche Massnahmen aufgrund der Untersuchungsergebnisse.
Schulreisen
Eine Schulreise findet in jedem Schuljahr statt. Ausnahme: Findet ein Klassenlager statt, entfällt für die betreffenden Klassen in diesem Schuljahr die Schulreise. Während der Mittelstufe findet einmal in drei Jahren eine 2-tägige Schulreise statt. →Klassenlager →Exkursionen
Schulveranstaltungen
Sport- oder Wandertag, Schulreise und Räbeliechtliumzug finden in jedem Schuljahr statt. Die Daten werden möglichst frühzeitig (spätestens einen Monat vor dem Termin) angekündigt und zusammen mit den Informationen jeweils dem jüngsten Kind der Familie abgegeben.
Schulweg
Die Schulbehörde ist bestrebt, die Verkehrsgefahren so weit als möglich und im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften herabzusetzen. Blades, Kickboards etc. sind auf dem Schulweg verboten.
→Rollbretter / Rollerskates / Rollschuhe / Kickboards
Fahrräder sind nur mit entsprechender Bewilligung erlaubt. Das Tragen eines Velohelms wird sehr empfohlen.
Bis zum Ende der 1. Klasse ist das Tragen von Leuchtstreifen obligatorisch. Das Tragen von Leuchtwesten wird vor allem im Winterhalbjahr dringend empfohlen.
Der Schulweg liegt in der Verantwortung der Eltern. Unfälle sind durch die persönliche Krankenkasse versichert.
Wird das Velo für schulische Anlässe gebraucht, ist das Tragen von Helm und Leuchtweste obligatorisch.
Schulzahnarzt
Einmal pro Jahr wird jedes Kind vom Schulzahnarzt untersucht. Die Kosten für die Untersuchung werden von der Schulgemeinde übernommen. Die Behandlung muss nicht beim Schulzahnarzt erfolgen.
Sekundarschule
Der Übertritt an die Sekundarschule erfolgt nach der sechsten Klasse. Wenn ein Kind von seiner Klassenlehrperson zum Übertritt in die Sekundarschule empfohlen wird, erfolgt der Übertritt in das entsprechende Niveau prüfungsfrei. Eine kantonal koordinierte Aufnahmeprüfung (Protestprüfung) ist möglich.
Skilager
Die Primarschule führt kein Skilager durch.
Sporttag
Der Sporttag findet auf allen Stufen alle zwei Jahre statt und wird frühzeitig angekündigt. Die Organisationsform kann von den Lehrpersonen unterschiedlich gestaltet werden.
Springerlehrperson
Springerlehrpersonen sind ausgebildete Lehrpersonen oder Kindergärtnerinnen, die sich bei kurzfristigen Ausfällen für die Übernahme des Unterrichts zur Verfügung stellen. So kann ein lückenloser Unterricht gewährleistet werden (§ 16 Verordnung des Regierungsrates über die Volksschule).
Stundenplan
Die Stundenpläne sind verbindlich. Sie werden vor den Sommerferien bekannt gegeben.
Stützunterricht
Telefonanrufe
Damit Kinder und Lehrpersonen im Unterricht nicht gestört werden, werden kranke Kinder beim Sekretariat (052 376 34 82) abgemeldet.
Im Kindergarten kann man die Lehrperson am besten kurz vor oder nach dem Unterricht erreichen. Die Telefonliste mit den wichtigsten Nummern finden Sie auf der Startseite der Homepage oder in den Stundenplänen.
Telefonkette
Jede Lehrperson erstellt eine Telefonkette für ihre Abteilung. Die Eltern werden gebeten, die Angaben zuverlässig weiterzuleiten.
Tochtertag
→Zukunftstag
Turnzeug
Jedes Kind ist für sein Turnzeug verantwortlich. Bei wiederholtem Vergessen kann die Lehrperson eine Strafe erteilen. Der Turnsack wird von den Kindern übers Wochenende nach Hause gebracht. In der Turnhalle sind nur Hallenschuhe erlaubt, die auf dem Boden keine Striemen verursachen.
Umzug
→Wegzug
Unfallversicherung
Schulen haben gemäss Weisung des Departementes keine eigene Unfallversicherung. Die Unfallversicherung ist Sache der Eltern.
Urlaubsgesuch
Velo
Den Kindern von Dingenhart und Lustdorf ist die regelmässige Benützung eines Fahrrades für den Schulweg erlaubt.
Verkehrsunterricht
Die Kantonspolizei organisiert den Verkehrsunterricht im Kindergarten und in der Schule. Die Velos müssen in gesetzlich vorgeschriebenem Zustand sein.
Versicherung
Wegzug
Die Eltern sind gebeten, einen geplanten Umzug der Schulleitung frühzeitig mitzuteilen. Ebenso muss ein Wegzug möglichst frühzeitig der neuen Wohnortsgemeinde gemeldet werden. Die Überweisung der Schulakten erfolgt direkt zwischen den Schulgemeinden.
Werken
Knaben und Mädchen erhalten gemeinsam textilen und nichttextilen Werkunterricht.
Wohnortwechsel
X (noch kein Beitrag)
Y (noch kein Beitrag)
Zahnpflege
Die «Zahnputzfrau» besucht alle zwei Monate die Kinder aller Stufen. Sie instruiert und informiert über Zahnpflege und richtige Ernährung.
Zeugnis
Von der ersten Klasse an wird jährlich ein Zeugnis ausgestellt. Dieses wird von den Eltern unterschrieben und von den Kindern nach den Sommerferien wieder der Klassenlehrperson abgegeben. Im Kindergarten erhalten die Kinder eine Bestätigung des Kindergartenbesuchs.
Zukunftstag
Am nationalen Zukunftstag können die Kinder ab der 5. Klasse ihre Eltern an ihrem beruflichen Arbeitsplatz besuchen. Das Fernbleiben des Unterrichtes wird nur bewilligt, wenn die Kindern das Formular "Zukunftstag" unterschrieben und termingerecht bei der Lehrperson abgeben. Das Formular kann auf der Homepage bezogen werden.