Für Sach- und Personenschäden verursacht durch Kinder sind grundsätzlich die Eltern haftbar. Eine Privathaftpflicht ist daher sehr zu empfehlen. Für Schäden gegenüber Dritten aus dem Schulbetrieb haftet die Schule. Die Schulbehörde behält sich vor, die Haftung bei grobfahrlässigem Handeln abzulehnen.