Aktuelle Termine
R
Religion
Der Religionsunterricht wird von den jeweiligen Landeskirchen erteilt und in Zusammenarbeit mit der Schule organisiert
Repetitionen
Repetitionen werden angeordnet, wenn zu erwarten ist, dass mit ihnen Leistungsprobleme oder Rückstände in der persönlichen Entwicklung langfristig beseitigt werden (§40 Verordnung des Regierungsrates über die Volksschule). Ein Beizug des Schulpsychologischen Dienstes (SPB) wird in diesem Fall sehr empfohlen. Die Schulleitung kann eine Repetition verfügen. Dies geschieht auf Grund eines entsprechenden Antrages der Lehrperson, der Eltern und/oder des Schulpsychologischen Dienstes. Die Verfügung kann innert 20 Tagen bei der Schulbehörde angefochten werden.
Rollbretter / Rollerskates / Rollschuhe / Kickboards
Diese und andere fahrbare Spielgeräte sind auf dem Schulweg nicht erwünscht.