Aktuelle Termine
S
Sachbeschädigungen
Wenn ein Kind einen Schaden verursacht, ist dieser der Lehrperson oder dem Hauswart zu melden. Bei eigenem Verschulden haften die Eltern bzw. ihre Haftpflichtversicherung für den entstandenen Schaden.
Sammeln
Die Mittelstufen sammeln jährlich für diverse Institutionen (Pro Juventute, Swiss Aid, Pro Patria, blaues Kreuz). Sie bessern damit ihre Klassenkassen auf.
Schnuppertage
Kurz vor Ende des Schuljahres besuchen die Kinder gemeinsam ihre zukünftige Lehrperson. Die Schulkinder bekommen die nötigen Informationen von ihrer Klassenlehrperson. Der Schnuppertag der Kindergartenkinder wird analog der Schule festgelegt und den Eltern schriftlich mitgeteilt.
Schulanlässe
→Schulveranstaltungen
Schularzt
Der Schularzt untersucht sämtliche Kinder im zweiten Kindergartenjahr und in der fünften Klasse. Vor jedem Untersuch sammelt die Klassenlehrperson die Impfkarten ein und übergibt diese dem Arzt. Dieser prüft den Impfschutz jedes Kindes und macht die Eltern auf die nötigen Impfungen aufmerksam. Für die Durchführung der Impfungen sind die Eltern verantwortlich.
Schulaufsicht
Die Schulaufsicht (Inspektor) fördert und unterstützt die Schulen in Fragen der Qualitätssicherung und -entwicklung.
Schulausfälle
Schulbesuche
Besuchstage finden in regelmässigen Abständen statt. Interessierte sind jederzeit willkommen. Erziehungsberechtigte haben das Recht zu Unterrichtsbesuchen. Diese müssen mit der Lehrperson abgesprochen werden. Die Lehrperson steht bei einem Schulbesuch nur nach vorgängiger Absprache für ein anschliessendes Gespräch zur Verfügung.
Schulbus
Schuleintritt
Mit dem Eintritt in den Kindergarten beginnt die Schulpflicht. Kinder, die bis zum 31. Juli das vierte Altersjahr vollendet haben, werden auf Beginn des neuen Schuljahres schulpflichtig. Möchten die Eltern ihr Kind noch nicht einschulen, teilen sie dies vorgängig der Schulbehörde mit.
Schulfrei
Der Klausmarktmontag ist schulfrei. Die Lehrpersonen nutzen diesen Tag für eine gemeinsame Weiterbildung.
Schulische Heilpädagogik
Die Schulgemeinde Thundorf verfügt über ein bewilligtes Pensum Heilpädagogik. Die Heilpädagogin betreut nach Möglichkeit jede Klasse bezüglich Fördermassnahmen.
Schulleitung
Der Schulleitung obliegt die operative Führung der Schule. Sie ist Kontaktperson in schulischen Fragen.
Schulmaterial / -verlust
Jedes Kind erhält Schulmaterial zum Gebrauch oder als Eigentum. Verlorenes oder beschädigtes Material muss auf eigene Rechnung ersetzt werden.
Schulpsychologie und Schulberatung (SPB)
Jeder Schulgemeinde wird vom SPB ein Schulpsychologe bzw. eine Schulpsychologin zugeteilt. Er/sie ist für die erforderlichen Abklärungen und Anträge an die Schulbehörde/Schulleitung zuständig und vermittelt pädagogische, psychologische, heilpädagogische und ärztliche Massnahmen aufgrund der Untersuchungsergebnisse.
Schulreisen
Eine Schulreise findet in jedem Schuljahr statt. Ausnahme: Findet ein Klassenlager statt, entfällt für die betreffenden Klassen in diesem Schuljahr die Schulreise. Während der Mittelstufe findet einmal in drei Jahren eine 2-tägige Schulreise statt. →Klassenlager →Exkursionen
Schulveranstaltungen
Sport- oder Wandertag, Schulreise und Räbeliechtliumzug finden in jedem Schuljahr statt. Die Daten werden möglichst frühzeitig (spätestens einen Monat vor dem Termin) angekündigt und zusammen mit den Informationen jeweils dem jüngsten Kind der Familie abgegeben.
Schulweg
Die Schulbehörde ist bestrebt, die Verkehrsgefahren so weit als möglich und im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften herabzusetzen. Blades, Kickboards etc. sind auf dem Schulweg verboten.
→Rollbretter / Rollerskates / Rollschuhe / Kickboards
Fahrräder sind nur mit entsprechender Bewilligung erlaubt. Das Tragen eines Velohelms wird sehr empfohlen.
Bis zum Ende der 1. Klasse ist das Tragen von Leuchtstreifen obligatorisch. Das Tragen von Leuchtwesten wird vor allem im Winterhalbjahr dringend empfohlen.
Der Schulweg liegt in der Verantwortung der Eltern. Unfälle sind durch die persönliche Krankenkasse versichert.
Wird das Velo für schulische Anlässe gebraucht, ist das Tragen von Helm und Leuchtweste obligatorisch.
Schulzahnarzt
Einmal pro Jahr wird jedes Kind vom Schulzahnarzt untersucht. Die Kosten für die Untersuchung werden von der Schulgemeinde übernommen. Die Behandlung muss nicht beim Schulzahnarzt erfolgen.
Sekundarschule
Der Übertritt an die Sekundarschule erfolgt nach der sechsten Klasse. Wenn ein Kind von seiner Klassenlehrperson zum Übertritt in die Sekundarschule empfohlen wird, erfolgt der Übertritt in das entsprechende Niveau prüfungsfrei. Eine kantonal koordinierte Aufnahmeprüfung (Protestprüfung) ist möglich.
Skilager
Die Primarschule führt kein Skilager durch.
Sporttag
Der Sporttag findet auf allen Stufen alle zwei Jahre statt und wird frühzeitig angekündigt. Die Organisationsform kann von den Lehrpersonen unterschiedlich gestaltet werden.
Springerlehrperson
Springerlehrpersonen sind ausgebildete Lehrpersonen oder Kindergärtnerinnen, die sich bei kurzfristigen Ausfällen für die Übernahme des Unterrichts zur Verfügung stellen. So kann ein lückenloser Unterricht gewährleistet werden (§ 16 Verordnung des Regierungsrates über die Volksschule).
Stundenplan
Die Stundenpläne sind verbindlich. Sie werden vor den Sommerferien bekannt gegeben.