Aktuelle Termine
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Abklärungen
Sämtliche Abklärungen der Fachstelle für Schulpsychologie und Logopädie (SPL) erfolgen nur nach Rücksprache mit den Eltern. Diese Abklärungen sind für die Eltern kostenlos. Die abklärende Person informiert Eltern und Schule nach der Abklärung in der Regel gemeinsam an einem runden Tisch. Eine Abklärung kann in Ausnahmefällen auch gegen den Willen der Eltern von der Behörde angeordnet werden.
Abklärungen beim Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst (KJPD) können nur von den Eltern selber beantragt werden. Die entstehenden Kosten werden über die Krankenkasse abgegolten. Der KJPD informiert die Schule in dem Rahmen, welcher ihm von den Eltern gegeben wird.
Die Logopädin klärt Kinder auf Ersuchen der Lehrperson oder der Eltern ab. Im Kindergarten findet ein Reihenuntersuch statt. Die Eltern werden über das Ergebnis und eine allfällige Therapie schriftlich informiert.
Absenzen
Ein Kind, das krankheitsbedingt dem Unterricht fernbleiben muss, ist vor Schulbeginn beim Sekretariat (derzeit Frau Bärbel Kretz) unter der Nummer 052 376 34 82 abzumelden.
Eltern von Schulbuskindern melden ihr Kind ebenfalls beim Sekretariat von Schulbusfahren ab.
Erscheint ein Kind nicht in der Schule, wird die Lehrperson ca. 15 Minuten nach Schulbeginn die Eltern kontaktieren. Arztbesuche, die nicht ausserhalb der Schulzeit organisiert werden können (z.B. Termin beim Kieferorthopäden) und weitere vorhersehbare Absenzen eines Kindes, sind der betreffenden Lehrperson frühzeitig zu melden.
Adressänderungen
Eine Adressänderung ist der Schulleitung und der Lehrperson frühzeitig zu melden. Die Eltern werden gebeten, auch Änderungen ihrer Telefonanschlüsse umgehend zu melden.
Aufgabenhilfe
Die Schulgemeinde bietet gegen Entschädigung eine Aufgabenhilfe an. Bei der Klassenlehrperson kann ein entsprechendes →Anmeldeformular bezogen werden.
Aufnahmeprüfung / Übertritt Sekundarschule
Ausfälle
Vorhersehbare Schulausfälle werden frühzeitig bekannt gegeben. Ohne vorherige schriftliche oder telefonische Ankündigung werden keine Kinder vorzeitig aus der Schule entlassen. → Absenzen
Ausflüge
Ausflüge gelten als Schulzeit. Sollte ein Ausflug für eine Klasse ausnahmsweise einen schulfreien Nachmittag tangieren, besteht kein Recht auf Kompensation. →Exkursionen →Schulreisen
Auskünfte
Bei Unklarheiten sind Auskünfte direkt bei der Lehrperson einzuholen. Elterngespräche können nur nach Voranmeldung stattfinden.