Der Übertritt an die Sekundarschule erfolgt nach der sechsten Klasse. Wenn ein Kind von seiner Klassenlehrperson zum Übertritt in die Sekundarschule empfohlen wird, erfolgt der Übertritt in das entsprechende Niveau prüfungsfrei. Eine kantonal koordinierte Aufnahmeprüfung (Protestprüfung) ist möglich.