Die Eltern müssen sich an den Kosten für das Klassenlager der Mittelstufe sowie für allfällige Hausaufgabenhilfe beteiligen. Für Schulanlässe werden nur in Ausnahmefällen Elternbeiträge eingezogen.
Die Eltern müssen sich an den Kosten für das Klassenlager der Mittelstufe sowie für allfällige Hausaufgabenhilfe beteiligen. Für Schulanlässe werden nur in Ausnahmefällen Elternbeiträge eingezogen.
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