Springerlehrpersonen sind ausgebildete Lehrpersonen oder Kindergärtnerinnen, die sich bei kurzfristigen Ausfällen für die Übernahme des Unterrichts zur Verfügung stellen. So kann ein lückenloser Unterricht gewährleistet werden (§ 16 Verordnung des Regierungsrates über die Volksschule).