Sämtliche Abklärungen der Fachstelle für Schulpsychologie und Logopädie (SPL) erfolgen nur nach Rücksprache mit den Eltern. Diese Abklärungen sind für die Eltern kostenlos.
Die abklärende Person informiert Eltern und Schule nach der Abklärung gemeinsam an einem runden Tisch. Eine Abklärung kann in Ausnahmefällen auch gegen den Willen der Eltern von der Behörde angeordnet werden. Eine Abklärung beim SPL macht Sinn, bei
- sprachlichen oder kognitiven Auffälligkeiten
- Hochbegabung / eine Klasse übersprungen werden soll
- Teilleistungsstörungen (LRS, Dyskalkulie)
- Verhaltensauffälligkeiten
- Sonderschulfragen
- Schulabsentismus
- Uneinigkeit zwischen Eltern und Schule
- als Vorabklärungsstelle, wenn Wartefristen beim KJPD zu lange sind
Abklärungen beim Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst (KJPD) können nur von den Eltern selber beantragt werden. Die entstehenden Kosten werden über die Krankenkasse abgegolten. Die Eltern bestimmen, welche Informationen vom KJPD an die Eltern gehen. Eine Abklärung beim KJPD macht Sinn, bei
- einem konkreten Verdacht auf AD(H)S
- einem konkreten Verdacht auf ASS
- vermuteten psychischen Störungen wie z.B. Angststörungen, (s)elektiver Mutismus, Depression
Die Logopädin vor Ort klärt Kinder auf Ersuchen der Lehrperson oder der Eltern ab. Im Kindergarten findet ein Reihenuntersuch statt. Die Eltern werden über das Ergebnis und eine allfällige Therapie schriftlich informiert.